Fallfrist 30. Juni 2004 für die Rückerstattung von ausländischen Mehrwertsteuern aus 2003
Die Antragstellung auf Rückerstattung von im Ausland bezahlter Mehrwertsteuer entwickelt sich immer mehr zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts. Dem Antrag sind eine Unternehmerbestätigung, die Originalrechnungen, diverse Listen, ausgefüllte Fragebögen und unterschiedliche Dokumentationen beizulegen und an die zuständige ausländische Finanzbehörde bis spätestens 30. Juni 2004 einzureichen.
Erstattungsfähig
sind Mehrwertsteuern insbesondere in Rechnungen über: Aufenthalts- und Bewirtungskosten, Treibstoff, Konferenzen und Schulungen, Messen und Marketingaktivitäten, Telekommunikation, Güter- und Personentransport sowie Beratungskosten etc.
Erstattungsmöglichkeiten nach Ländern
:: Dienstleistungen
Luxemburg, Niederlande und Zypern erstatten die Mehrwertsteuer für alle Dienstleistungen, Litauen dagegen vergütet keine.
:: Schulungen
Außer Irland und Island gewähren alle EU-Länder eine uneingeschränkte Mehrwertsteuervergütung.
:: Bewirtungskosten
Uneingeschränkte Erstattung gewähren nur Spanien, Luxemburg, Frankreich, Polen, Ungarn und Zypern.
:: Treibstoff
Während Deutschland, Estland, Großbritannien, Island, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Zypern volle Mehrwertsteuervergütung gewähren, gibt es in anderen Ländern Einschränkungen. Abschließend wird auf die einschlägigen Ausführungen in der Klienten-Info April 2003 verwiesen.
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia
© ESW Ebner Schuh Webersdorfer Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
Steuerrecht
Gesetze, Verordnungen und Judikatur
Bundeszentralamt für Steuern Deutschland
Lohnsteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrichtlinien
UID-Überprüfung Stufe 2
Finanzämter Deutschland
Finanzämter Österreich
Steuerformulare Deutschland
Steuerformulare Österreich
Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten
Sozialversicherung – Amtliche Verlautbarungen
Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Sozialversicherungsinfos
Gebietskrankenkasse – Salzburg
Gebietskrankenkasse – Wien
Wirtschaft und Gewerbe
Land Salzburg – Gewerbeanmeldung
Land Wien – Wirtschaft
Land Wien – Amtshelfer
Kammern und Sonstiges
Wirtschaftskammer
Rechtsdatenbank
Arbeiterkammer – Salzburg
Bundesgesetzblätter, Judikatur
Kammer der Wirtschaftstreuhänder